Leistungen

AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma ACCENTFORM GmbH

1. Maßgebende Bedingungen

Unsere Lieferungen erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen und etwaigen sonstigen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2. Angebot – Auftrag

Unsere Angebote in jeder Form, auch solchen durch Vertreter, sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Aufträge sind nur mit unserer Zustimmung widerruflich; der Umtausch von uns bezogener Waren gegen Kostenersatz ist möglich, bleibt aber freiwillig. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.

3. Preise

Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, unversichert. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Bei Lieferungen ins Ausland ist die Verzollung im Preis nicht enthalten. Bei Abrufaufträgen behalten wir uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.

4. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben. Wenn der Versand auf Wunsch des Bestellers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.

5. Verpackung

Die Verpackungsart wählen wir nach eigener Beurteilung. Wir bemühen uns generell, die Vorschriften der Verordnung für die Vermeidung von Verpackungsabfällen umzusetzen, anerkennen jedoch Belastungen für Verpackung nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns. Rücksendung von Verpackung muß grundsätzlich frei Haus nach Betriebsstätte Nienstädt, Kleefeld 7, 31688 Nienstädt erfolgen.

6. Lieferzeit

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten, die außerhalb unseres Willens als Lieferer liegen, z.B. durch höhere Gewalt, Betriebsstörung, Ausschußarbeit, Verspätung von Vorlieferanten Streik und Anderes berechtigen uns zu angemessener Verlängerung der Lieferzeit, auch wenn sie erst während eines Lieferverzuges eintreten. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Wird ein fest vereinbarter Liefertermin durch unser nachgewiesenes Verschulden

überschritten, so steht dem Besteller – unter Ausschluß der Bestimmungen § 361 BGB – ein Rücktrittsrecht nur dann zu, wenn er eine dem Projektumfang angemessene Nachfrist gesetzt hat und innerhalb dieser Frist die Lieferung nicht erfolgt ist. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Zahlung

Bei Standardartikeln und Handelsware hat die Zahlung, je nach Angebot bzw. Vereinbarung, innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto, jeweils zur Fälligkeit bei uns eingehend, zu erfolgen. Skontierung ist nur dann zulässig, wenn alle fälligen Verpflichtungen bezahlt sind.

Bei Sonderanfertigungen und Aufträgen bis 5.000,00 € hat der Besteller eine Anzahlung von 50% nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu leisten. Bei Aufträgen ab 5.000,00 € hat der Besteller eine Anzahlung von einem Drittel nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu leisten. Das zweite Drittel ist bei Lieferbereitschaft oder nach besonderer schriftlicher Vereinbarung zu zahlen. Der Restbetrag ist unter Abzug von 2% Skonto vom Gesamtbetrag innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu leisten. Der Rechnungsversand erfolgt ausschließlich online (per Email).

Wechsel- und Scheck-/Wechselzahlungen werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Zielüberschreitungen berechtigen zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Bundesbank. Spesen und Nebenkosten sind sofort netto zahlbar.

Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers ernsthaft in Frage stellen oder wird ein Scheck bzw. Wechsel nicht eingelöst, so werden sämtliche offen stehenden Forderungen sofort fällig. Die Zurückhaltung oder Aufrechnung fälliger Zahlungen durch den Besteller wegen Gegenansprüchen, die nicht von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind, sind ausgeschlossen.

8. Mängelhaftung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Alle diejenigen Teile sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 6 Monaten vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet, in Folge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel muß uns unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.

Die Haftung erstreckt sich auf Teile, nicht jedoch auf Transport- und Reisekosten. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel und solcher chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht voraussehbar sind.

Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten, wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate, sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.

Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9. Sonstige Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche des Bestellers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

10.  Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Vorher ist Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt und Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang erlaubt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an uns ab.

11. Übertragung von Rechten des Bestellers

Die Übertragung von Rechten des Bestellers aus dem Vertrag bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Teile ist Nienstädt.

Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten, Bückeburg. Für die vertraglichen Beziehungen gelten unabdingbar die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht wird bei unseren Verträgen ausgeschlossen.

13. Verbindlichkeit des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch einen ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.